Höhere AHV-Beiträge ab 1. Januar 2021
Aufgrund der Vaterschaftsentschädigung, welche per 1. Januar 2021 in Kraft tritt, steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 10,55 % auf 10.60 %. Die Maximalbeiträge der Selbständigerwerbenden für AHV/IV/EO werden von 9,95 % auf 10.00% erhöht.