Sozialversicherungen 2023 - wichtigste Anpassungen im Überblick:
- Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht.
- Das sogenannte Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung (ALV) fällt per 1. Januar 2023 weg (auf Lohnbestandteilen über CHF 148'200 wurde bis anhin ein Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben)
- Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1%. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 ist der Bundesrat darüber informiert worden, dass auf eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr verzichtet wird.